Eine detaillierte Checkliste zum Thema „arbeitsrechtliche Fristen“ ist entscheidend, da die Einhaltung dieser Fristen für Unternehmen und Mitarbeitende gleichermaßen wichtig ist. Arbeitsrechtliche Fristen betreffen oft entscheidende Punkte wie Kündigungsschutz, Urlaub, Lohnfortzahlung und arbeitsgerichtliche Klagefristen. Versäumte Fristen können zu rechtlichen und finanziellen Nachteilen führen und die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer belasten.
Checkliste: Arbeitsrechtliche Fristen
1. Kündigungsfristen
- Ordentliche Kündigung: Frist gemäß Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder gesetzlicher Regelung beachten (in der Regel zwischen 2 Wochen und 7 Monaten).
- Außerordentliche Kündigung: Sofortige Wirksamkeit, jedoch muss die Kündigung innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrunds ausgesprochen werden.
- Probezeit: Verkürzte Kündigungsfristen (meistens 2 Wochen) beachten.
2. Fristen bei Befristeten Arbeitsverträgen
- Befristungsdauer: Befristete Verträge enden ohne Kündigung am vereinbarten Datum; rechtzeitige Verlängerung prüfen.
- Sachgrundlose Befristung: Maximal 2 Jahre, wobei maximal dreimal verlängert werden darf.
- Befristungen mit Sachgrund: Ohne starre Zeitgrenze, jedoch regelmäßige Überprüfung des Sachgrunds empfohlen.
3. Klagefristen im Falle einer Kündigung
- Kündigungsschutzklage: Innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht einreichen.
- Lohnklagen und sonstige arbeitsrechtliche Streitigkeiten: Fristen prüfen, häufig gelten auch hier 3-Wochen-Fristen.
4. Urlaubsansprüche und Verfallfristen
- Übertragung in das nächste Jahr: Resturlaub muss bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden, falls kein dringender betrieblicher Grund dagegensteht.
- Verjährung von Urlaubsansprüchen: Ansprüche verfallen nach 3 Jahren, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
- Sonderregelungen für Langzeiterkrankte: Verlängerung der Urlaubsansprüche bis zu 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres möglich.
5. Fristen bei Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Anzeigepflicht: Arbeitnehmer müssen sich unverzüglich krankmelden und ärztliches Attest spätestens nach 3 Tagen vorlegen (andere Regelungen je nach Arbeitsvertrag möglich).
- Lohnfortzahlungsfrist: Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht maximal 6 Wochen lang, danach übernimmt gegebenenfalls die Krankenkasse.
6. Fristen bei Elternzeit und Mutterschutz
- Mutterschutzfristen: 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt (12 Wochen bei Mehrlingsgeburten) besteht Beschäftigungsverbot.
- Elternzeit anmelden: Spätestens 7 Wochen vor Beginn der geplanten Elternzeit beim Arbeitgeber beantragen.
7. Betriebsratsanhörungen und -wahlen
- Anhörungsfristen: Vor jeder Kündigung muss der Betriebsrat angehört werden; Frist beträgt in der Regel 1 Woche.
- Betriebsratswahl: Alle 4 Jahre finden die Wahlen statt; die Organisation der Wahlen muss rechtzeitig in die Wege geleitet werden.
8. Verjährungsfristen
- Allgemeine Verjährung: Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verjähren in der Regel nach 3 Jahren.
- Ausschlussfristen im Tarifvertrag: Tarifvertragliche Ansprüche verfallen häufig nach wenigen Monaten, meist innerhalb von 3 bis 6 Monaten, wenn keine schriftliche Geltendmachung erfolgt.
Bedeutung der einzelnen Punkte
Die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Fristen ist für eine funktionierende und faire Arbeitsbeziehung essenziell. Kündigungsfristen schützen beide Parteien und verhindern unvorhergesehene Abgänge. Klagefristen sichern die Rechte von Arbeitnehmern bei Kündigungen oder Streitigkeiten und geben Arbeitgebern Planungssicherheit. Die Regelungen zu Urlaub und Krankheit beugen Missverständnissen vor und sichern Erholungsphasen sowie finanzielle Unterstützung im Krankheitsfall. Elternzeit- und Mutterschutzfristen schützen Familien während dieser wichtigen Lebensphasen. Betriebsratsanhörungen und Verjährungsfristen gewährleisten ein gerechtes Verfahren und den Fortbestand der Rechte, ohne dass alte Ansprüche die Arbeitsbeziehung belasten.
Hier findest Du übrigens noch eine sehr detaillierte Checkliste zu Kündigungen, falls Du Dein Arbeitsverhältnis kündigen musst oder willst.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
- Was passiert, wenn ich die Kündigungsschutzklage nicht innerhalb der 3-Wochen-Frist einreiche?
- In der Regel gilt die Kündigung dann als wirksam und unanfechtbar. Es ist daher wichtig, diese Frist unbedingt einzuhalten.
- Darf ich Urlaub ins nächste Jahr übertragen, und wenn ja, wie lange?
- Grundsätzlich muss Resturlaub bis zum Jahresende genommen werden. Eine Übertragung bis zum 31. März des Folgejahres ist jedoch möglich, sofern dringende betriebliche oder persönliche Gründe vorliegen.
- Kann ich bei Krankheit länger als 6 Wochen Lohnfortzahlung erhalten?
- Nach 6 Wochen endet die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Ab diesem Zeitpunkt kann Krankengeld von der Krankenkasse bezogen werden, wenn die Krankheitsdauer andauert.
- Wie oft darf mein Arbeitsvertrag befristet verlängert werden?
- Ein sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag kann maximal dreimal innerhalb von 2 Jahren verlängert werden.
- Was passiert, wenn der Betriebsrat vor einer Kündigung nicht angehört wurde?
- Eine Kündigung ist ohne vorherige Betriebsratsanhörung unwirksam. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat vor jeder Kündigung anhören und dessen Stellungnahme abwarten.
Diese Checkliste dient als umfassende Übersicht zu den wichtigsten Fristen im Arbeitsrecht, die für einen reibungslosen Ablauf und die Wahrung beiderseitiger Interessen maßgeblich sind.